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| Wirkungsbereich (Auszug) |
Das Kuratorium hat die Aufgabe, das Stiftungsvermögen satzungsgemäß zu verwenden und die gesamte Geschäfts- und Vermögensgebarung zu leiten.
Auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirates entscheidet das Kuratorium über die Verwendung bzw. Vergabe von Förderungen. |
| Wissenschafts- und Kunstbeirat |
| Wirkungsbereich (Auszug) |
| Der Wissenschaftliche Beirat erteilt dem Kuratorium Vorschläge über die Vergabe von Stiftungsmitteln. Die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirates an das Kuratorium sind entsprechend zu begründen. |
| Der Wissenschaftliche Beirat unterteilt sich in die Sparten |
- Darstellende Kunst
- Bildende Kunst
- Geisteswissenschaften
- Literatur
- Naturwissenschaften
- Soziales
- Sport
- Wirtschaft
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