Gremien

Alle Mitglieder des Vorstandes, des Kuratoriums sowie des Wissenschafts- und Kunstbeirates üben ihre Funktionen in allen Belangen ehrenamtlich aus.

Vorstand

Auszug:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand hat die Führung der Stiftung so zu organisieren, dass die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Arbeiten und Aufgaben rasch abgewickelt werden können.

Kuratorium

Auszug:
Das Kuratorium fungiert als Aufsichtsorgan der Stiftung. Es hat dabei u.a. die Aufgabe, den Stiftungsvorstand zu bestellen und diesen bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Das Kuratorium besteht aus mindestens elf, jedoch höchstens fünfzehn Mitgliedern.

Wissenschafts- und Kunstbeirat

Auszug:
Der Wissenschaftliche Beirat erteilt dem Vorstand Vorschläge über die Vergabe von Stiftungsmitteln. Die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirates an den Vorstand sind entsprechend zu begründen.

Der Wissenschaftliche Beirat unterteilt sich in die Sparten

Gesellschaftliche Herausforderungen

  • Digitalisierung und Innovation
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  • Pflege und Soziales

Kunst Kultur und Sport

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst
  • Literatur
  • Kultur
  • Sport

 Wisschenschaft und Forschung

  • Geisteswissenschaft
  • Naturwissenschaft
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften