1.
In erster Linie werden Arbeiten gefördert, die für das Ansehen des Burgenlandes im In- und Ausland sowie für die Menschen des Burgenlandes von Bedeutung sind.
2.
Die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit muss klar einer der folgenden Sparten zuordenbar sein:
o Naturwissenschaft
o Geisteswissenschaft
o Wirtschafts- und Sozialwissenschaft
o Kunst
o Literatur
o Kultur
o Publizistik
o Wirtschaft
o Sport
o Soziales
3.
Der Bewerber muss seinen Wohnsitz in Österreich haben.
4.
Arbeiten, die von anderer Seite ausreichend unterstützt werden, können nicht gefördert werden.
5.
Im Allgemeinen werden Förderungsbeiträge für noch nicht abgeschlossene Vorhaben gewährt. Bei besonderer Förderungswürdigkeit können auch bereits abgeschlossene Arbeiten berücksichtigt werden.
6.
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein bzw. nach Aufforderung vervollständigt werden.
7.
Außer dem Arbeitsbericht bei der Bewerbung ist nach Abschluss der Arbeit ein Gesamtbericht vorzulegen. Im Falle der Publikation der Arbeit sind die Förderung der Stiftung an geeigneter Stelle ersichtlich zu machen und zwei Belegexemplare zur Verfügung zu stellen.
8.
Gruppen von Bewerbern haben einen Bevollmächtigten zu nominieren.
9.
Nähere Informationen finden Sie auf dieser Website.
10.
Einreichschluss ist der 15. Jänner
11.
Eine Information über die Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirates und des Kuratoriums bezüglich des Ansuchens erhalten Bewerber Anfang April.
|