Förderung


ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 
für Anträge für eine Förderung durch die
Burgenland-Stiftung Theodor Kery


1. In erster Linie werden Arbeiten / Projekte gefördert, die für das Ansehen des Burgenlandes im In- und Ausland sowie für die Menschen des Burgenlandes von Bedeutung sind.

2. Die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit / Projekt muss klar einer der folgenden Sparten zuordenbar sein:

Gesellschaftliche Herausforderungen

  • Digitalisierung und Innovation
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  • Pflege und Soziales

Kunst Kultur und Sport

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst
  • Literatur
  • Kultur
  • Sport

Wissenschaft und Forschung

  • Geisteswissenschaft
  • Naturwissenschaft
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften


3. Bewerber*innen müssen ihren Wohnsitz in Österreich haben.

4. Arbeiten / Projekte, die von anderer Seite ausreichend unterstützt werden, können nicht gefördert werden.

5. Arbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades sind von der Förderung ausgeschlossen.

6. Im Allgemeinen werden Förderungsbeiträge für noch nicht abgeschlossene Vorhaben gewährt.

7. Der Antrag muss vollständig sein (inkl. Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan).

8. Gruppen von Bewerber*innen haben eine/n Bevollmächtigte/n zu nominieren.

9. Einreichschluss ist der 15. Jänner.

10. Eine Information über die Entscheidung des Vorstandes auf Vorschlag des Beirates erhalten Bewerber*innen Anfang April.

11. Im Falle einer Förderung ersucht die Burgenland-Stiftung Theodor Kery das Logo bzw. den Vermerk „Preisträger*in der Burgenland-Stiftung Theodor Kery“ auf Veröffentlichungen zu verwenden.

Hier geht es zum Antrag.